- Das übliche behördliche Prozedere bei der Neuankunft.
- Mietrecht und Wohngeld bei Geflüchteten.
- Was muss getan werden, damit Geflüchtete Sozialleistungen nach dem AsylbLG erhalten?
- Welche Unterstützungsangebote gibt es zur Anschaffung von Möbeln und Haushaltsgeräten?
- Was passiert im Fall von Krankheit oder Verletzung?
Das Informationsblatt liegt ab dem 1. Mai 2022 bei der Gemeinde Biberbach (Rathausplatz 1) und im Begegnungszentrum (Raiffeisenstraße 7a) aus oder kann per Email (k-stelle-biberbach@augsburg-asb.de ) angefordert werden.