https://r.search.yahoo.com/_ylt=AwrkOlJk75BnLiwg5VlfCwx.;_ylu=Y29sbwMEcG9zAzIEdnRpZAMEc2VjA3Ny/RV=2/RE=1737580516/RO=10/RU=https%3a%2f%2fwww.bundesgesundheitsministerium.de%2fthemen%2fpflege%2fonline-ratgeber-pflege%2fleistungen-der-pflegeversicherung%2fleistungen-im-ueberblick.html/RK=2/RS=3BB1Ec0ZcAMPz4TZW8G8M.WZCRo
Im Jahr 2025 wird die schrittweise Umsetzung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) fortgeführt. Die Leistungen der Pflegeversicherung wurden zum 1.1.2025 um 4,5% erhöht. Beispielsweise bekommt eine Person, die den Pflegegrad 3 besitzt, nun statt der bisherigen 573 € jetzt 599 €. Auch die Pflegesachleistungen sind gestiegen: Von biser 1778 € im Pflegegrad 4 auf 1859 €. Der Entlastungsbetrag beträgt nun 131 € (Pflegegrad 1 bis 5).
Damit die Pflegebedürftigen einen Überblick über die bereits verbrauchten Leistungen erhalten, sind die Pflegeeinrichtungen verpflichtet, den Pflegebedürftigen nach der Leistungserbringung unverzügllich eine Übersicht über die Kosten, die angefallen sind, zu übermitteln und auszuhändigen.
Der Anspruch auf Verhinderungspflege wird von 6 auf 8 Wochen verlängert. Die Voraussetzung, dass die Pflegeperson vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 6 Monate gepflegt haben muss, entfällt.
Eine Übersicht über die gesamten Leistungen erhalten Sie unter anderem unter www.verbraucherzentrale.de.
Zum 1.1.2025 stieg daher der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte.
Ab dem 1.1.2025 wurden die Pflegeleistungen um 4,5 % angehoben