Infos zur Verteilung: Kostenfreie FFP2-Schutzmasken für pflegende Angehörige und Bedürftige

Erstellt am:21. Januar 2021

Wie und ob Sie Anspruch auf eine kostenfreie FFP2-Schutzmaske haben, können Sie hier nachlesen.
Änderung (03.02.21): Das Landratsamt Augsburg zieht die Masken von den Gemeinden wieder ein und versendet diese zentral. Ab sofort sind beim Markt Biberbach keine Masken mehr zur Ausgabe. Bitte an das Landratsamt wenden!
Pflegende Angehörige, die unter Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen einen
Anspruch auf drei FFP2-Masken haben, können sich über die E-Mail-Adresse info.corona@LRA-a.bayern.de direkt an das Landratsamt wenden und bekommen ihre Masken im Nachgang ebenfalls postalisch zugesandt.


Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt im Rahmen des Infektionsschutzes für Pflegende Angehörige und Bedürftige ein Kontingent an FFP2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung.

Gerade ältere und pflegebedürftige Menschen müssen vor dem Virus geschützt werden, was für pflegende Angehörige besonders herausfordernd ist. Ohne deren Einsatz wäre die Versorgung der zuhause lebenden pflegebedürftigen Menschen nicht zu bewältigen. Deshalb liefert das Ministerium in Kürze eine Million FFP2-Masken für pflegende Angehörige an die bayerischen Kommunen aus. Die Maskenlieferung umfasst zudem auch ein Kontingent für Bedürftige vor Ort.

Eine entsprechende Anzahl an Masken wird dann vom Landkreis Augsburg auch an Biberbach weitergeleitet. Hier kümmern sich die K-Stelle Biberbach und „Vital dahoim“ um die direkte Auslieferung/Verteilung.

Dies ist voraussichtlich ab den 25. Januar möglich (soweit die Masken beim Markt Biberbach eingegangen sind).

Wir bitten Sie sich telefonisch oder per Mail bei der K-Stelle bzw. „Vital dahoim“ zu melden, um die Masken bei uns zu bestellen. Wir werden dann, um unnötige Kontakte zu vermeiden und das Infektionsrisiko zu minimieren, den Versand bzw. die Zustellung der Masken vornehmen lassen. In absoluten Ausnahmefällen ist eine persönliche Übergabe nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Es werden genügend Masken vorhanden sein. Der Markt Biberbach wird sich bei Engpässen unabhängig von den vom Ministerium zugewiesenen Masken um die notwendige Anzahl für seine Bürgerinnen und Bürger bemühen.

Kontaktdaten
Koordinationsstelle für Soziale Tätigkeiten, Ehrenamt und freiwilliges Engagement
Jens Tietböhl, Dipl. Soz.Päd. (FH)
Rathausplatz, 86485 Biberbach
Mobil-Nr.: 0173 23 68 169
Mail: k-stelle-biberbach@augsburg-asb.de

„Vital dahoim“ Gesunder Markt Biberbach
Lena Malsch, Gesundheitsmanagerin
Rathausplatz, 86485 Biberbach
Mobil: 0172 5100650
Mail: vital-dahoim-biberbach@augsburg-asb.de

Voraussetzung für den Anspruch auf die Masken besteht nur, wenn Sie im Besitz folgender Unterlagen sind und diese bei Bedarf vorhalten können:

Pflegende Angehörige
Die Hauptpflegeperson pflegender Angehöriger erhält drei FFP2-Masken
  • Pflegebedürftiger muss in Biberbach wohnhaft sein.
  • Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der/des Pflegebedürftigen
Bedürftige
Bedürftige erhalten je Leistungsnehmer ab 15 Jahren fünf FFP2-Masken.
  • Aktueller Bescheid oder aktuelle Bescheinigung des Jobcenters über die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Aktueller Bescheid oder aktuelle Bescheinigung des Sozialhilfeträgers (Landratsamt Augsburg oder Bezirk Schwaben für im Landkreis Augsburg lebende Personen) über die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Berechtigtenausweis für die Tafel
Die FFP2-Masken werden grundsätzlich auf dem Postweg zugestellt.